AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BÄR ON TOUR Foodtruck Thomas Aschauer

Allgemeines: Bär on Tour kommt mit dem Foodtruck zu dem vereinbarten Veranstaltungsort, da es sich um ein Fahrzeug handelt, können unvorhergesehene Situationen auftauchen, (Unfall bei der Fahrt zum Veranstaltungsort und oder technische Störungen am Fahrzeug).
Sollte dieser außergewöhnliche Fall auftreten, wird eine bestmögliche Alternative bereitgestellt, um die Veranstaltung so abzuhalten wie im Angebot vereinbart.

Stromversorgung: Wie im Angebot festgehalten muss der Auftraggeber den Strom bereitstellen 400 V / 32 A CEE Steckdose 5 – polig oder 2 x 16A CEE, und ist dafür verantwortlich das die Stromversorgung einwandfrei funktioniert.

Auftragserteilung: in Schriftform per Mail an aschauer03@gmx.at

Bei Auftragserteilung um genaue Bekanntgabe der Liefer- und Rechnungsadresse. Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung gewährleisten zu können, bitten wir auch um rechtzeitige Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Angebotsveränderungen sowie der endgültigen Personenzahl.

Zahlungsbedingungen: Sämtliche Preise verstehen sich brutto, d. h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 10 % bzw. 20 %. Alle unsere Lieferungen und Leistungen sind ohne jegliche Abzüge innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung zahlbar. Bär on Tour ist berechtigt, bei großen Aufträgen eine entsprechende Anzahlung in der Höhe von 50% des Auftragswertes zu verlangen.

Stornobedingungen:
Bis spätestens 3 Monate vor der gebuchten Veranstaltung kann ohne Stornogebühr, storniert werden.
Bis 1 Monat vor geplanter Veranstaltung werden 30% des vereinbarten Preis lt. Angebot fällig Bis 1 Woche vor geplanter Veranstaltung werden 70% des vereinbarten Preis lt. Angebot fällig
In der letzten Woche vor Veranstaltungstag werden 90% des vereinbarten Preis lt. Angebot fällig.

Verzug: Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, sind uns alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges werden bankmäßige Zinsen, mindestens jedoch 10 % p.a. verrechnet. Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderung herangezogen. Die Annahme eines Neuauftrags unsererseits kann nur erfolgen, wenn eventuelle Außenstände vollständig beglichen wurden.

Gerichtsstand: Bezirksgericht Gmunden